Leider werden auch unsere Aussteller und Kunden gelegentlich von Firmen oder Organisationen kontaktiert, die fälschlicherweise behaupten, mit uns zusammenzuarbeiten oder gar in unserem Namen zu handeln.
Diese Organisationen beziehen ihre Daten meist aus öffentlich zugänglichen Quellen. Unser Unternehmen steht in keiner geschäftlichen Beziehung oder Partnerschaft zu diesen Firmen und Organisationen.
Es wird dringend davon abgeraten, Tickets über "Viagogo" und ähnliche Graumarktportale im Internet zu kaufen.
Diese werden von Zwischenhändlern zu stark überhöhten Preisen verkauft und sind am Eingang oft nicht gültig!
Offizielle Tickets für unsere Veranstaltungen sind nur über Ticketcorner und an der Kasse vor Ort erhältlich.
Hilfreiche Links:
Ticketfalle / Informationen und Meldeformular beim Konsumentenschutz
Informationen beim Europäischen Verbraucherzentrum
Immer wieder werden unsere Kundinnen und Kunden von angeblichen Adresslistenanbietern kontaktiert. Diese geben vor, Zugang zu unseren Teilnehmer- und Besucheradressen ("Attendees list / Visitors list") zu haben und diese angeblich verkaufen zu wollen. Diese Firmen haben KEINEN Zugriff auf unsere Daten! Diese Mails werden in betrügerischer Absicht verschickt!
Nützliche Hinweise:
Weitere Informationen zu Scam-Emails
Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft (AUMA) - Betrüger bieten Besucherlisten an
Wir warnen vor Firmen, die sogenannte Messeeinträge veröffentlichen und dafür unsere Veranstaltungsnamen in ihren Briefen nennen. Meistens ist eine solche Veröffentlichung für Sie mit hohen Kosten verbunden, die Sie meist nur im Kleingedruckten finden. Keines dieser Unternehmen steht mit uns oder den von uns organisierten Messen, Veranstaltungen oder Ausstellungen in Verbindung.
Wenn Sie an einer unserer Veranstaltungen teilnehmen, veröffentlichen wir Ihre Adressdaten im offiziellen Katalog oder Magazin sowie auf unseren Internetseiten. Erfahrungsgemäß sind dies die Plattformen, auf denen sich interessierte Besucherinnen und Besucher über die Aussteller informieren. Der Nutzen von allgemeinen Adresssammlungen darf bezweifelt werden.
Wenn Sie Opfer einer solchen Firma geworden sind, finden Sie hier Tipps, was Sie dagegen tun können:
Staatsekretariat für Wirtschaft (SECO): Warnung vor Adressbuchschwindel
Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft (AUMA) - Inoffizielle Ausstellerverzeichnisse (Rechtsprechung und Hilfestellung)
International Association of Exhibitions and Events (IAEE) - Warning about Expo-Guide
StopECG
Info für Betroffene in Deutschland:
Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH), Urteil vom 26.07.2012, VIIZR262/11, LG Bochum, AG Recklinghausen (Seite 1):
"(...) Wird eine Leistung (hier: Grundeintrag in ein Branchenverzeichnis im Internet) in einer Vielzahl von Fällen unentgeltlich angeboten, so wird eine Entgeltklausel, die nach der drucktechnischen Gestaltung des Antragsformulars so unauffällig in das Gesamtbild eingefügt ist, dass sie von dem Vertragspartner des Klauselverwenders dort nicht vermutet wird, gemäß § 305c Abs. 1 BGB nicht Vertragsbestandteil."
Zitat / Auszug aus dem BGB § 305c Absatz 1 / § 305c BGB Überraschende und mehrdeutige Klauseln:
"(1) Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die nach den Umständen, insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrags, so ungewöhnlich sind, dass der Vertragspartner des Verwenders mit ihnen nicht zu rechnen braucht, werden nicht Vertragsbestandteil."
Pressemitteilung des BGH: Überraschende Entgeltklausel für Eintrag in ein Internet-Branchenverzeichnis unwirksam
SILENCE MEDIA NETWORK / PRFASTMEDIA
Gefälschte Rechnungen. Ignorieren Sie einfach diese E-Mail oder den Brief.
weitere Informationen
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